Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definition

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:

Unter dem Fahrzeug:
das Fahrzeug oder ein anderer Gegenstand, der Gegenstand des Mietvertrags ist;

Unter Mieter:
die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag als Mieter abschließt;

Vermieter: Kienhuis Busverhuur
die natürliche oder juristische Person, die den Mietvertrag als Vermieter abschließt;

Unter den Verbrauchern:
der Mieter, der eine natürliche Person ist und den Mietvertrag nicht in Ausübung eines Berufs oder einer Geschäftstätigkeit abgeschlossen hat;

Unter Schaden:
der finanzielle Verlust, den der Vermieter direkt oder indirekt erlitten hat als Folge von:

  • Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs oder seiner Teile oder Teile oder sonstiger Vermögenswerte, die dem Vermieter gehören. Dieser Schaden beinhaltet die Kosten für die Reparatur oder den Austausch des Fahrzeugs und den daraus resultierenden Verlust von Mieteinnahmen;
  • mit oder durch das Fahrzeug zu einer Person oder einem Grundstück, für das der Vermieter, der Kennzeicheninhaber oder der Haftpflichtversicherer des Autos haftet.

Unter dem Direktor:
der eigentliche Fahrer des Fahrzeugs.

Artikel 1. Festlegung des Mietpreises und der Mietdauer

  1. Die Beträge sind alle in Euro angegeben;
  2. Der Mietvertrag wird für den Zeitraum und den Preis abgeschlossen, die im Mietvertrag angegeben oder anderweitig schriftlich vereinbart wurden. Nur nach Genehmigung des Vermieters darf der Mieter das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten des Vermieters zurückgeben. In diesem Fall haftet der Mieter weiterhin für alle Schäden, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem der Vermieter das Fahrzeug tatsächlich in Empfang genommen und inspiziert hat oder überprüfen ließ;
  3. Der Vermieter kann den Preis innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss im Falle einer allgemeinen Erhöhung der Mietpreise erhöhen. Der Kunde/Mieter hat das Recht, den Vertrag nach entsprechender Mitteilung kostenlos zu kündigen.
  4. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer wird anhand des Kilometerzählers bestimmt. Fällt der Kilometerzähler aus, muss dies sofort dem Vermieter gemeldet werden.
  5. Abhol- und Lieferkosten, Tankkosten und Vertragskosten können in Rechnung gestellt werden.

Artikel 2. Verarbeitung personenbezogener Daten

Wenn Sie ein Fahrzeug bei uns mieten, speichern wir eine Reihe personenbezogener Daten. Diese personenbezogenen Daten werden verschlüsselt und in einer sicheren Umgebung gespeichert. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung erforderlich, dass wir als Autovermieter den Mietwagen versichern müssen, und im Falle von Verkehrsdelikten.

Standardmäßig werden diese Daten für ein Jahr gespeichert, danach können sie auf Anfrage gelöscht werden. (siehe Datenschutzrichtlinie Kienhuis Busverhuur)

Artikel 3. Verlängerung der Mietzeit

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug an das im Mietvertrag angegebene Unternehmen und die im Mietvertrag angegebene Adresse zurückzugeben, sofern nicht zuvor eine Verlängerung des Mietvertrags vereinbart wurde.

Artikel 4. Überschreitung der Mietdauer

Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der im Mietvertrag angegebenen, möglicherweise verlängerten Frist oder mit Zustimmung des Vermieters an Dritte zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug sofort zurückzunehmen. Die Verpflichtungen des Mieters aus diesem Vertrag bleiben in Kraft, bis das Fahrzeug wieder in den Besitz des Vermieters gelangt, sofern der Mieter einen Betrag von 100€ pro Tag zahlt (exkl. Mehrwertsteuer) ist zusätzlich zur Miete zu zahlen, wobei ein Teil eines Tages als Tag gilt, unbeschadet der Verpflichtung des Mieters, den dem Vermieter erlittenen Schaden zu ersetzen. Diese Erhöhung um 100€ pro Tag gilt nicht, wenn der Mieter nachweist, dass die Überschreitung der Mietzeit auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Artikel 5. Annullierung

Eine Kündigung des Mietvertrags ist nicht möglich, es sei denn, eine Stornierungsvereinbarung wurde schriftlich vereinbart.

Wird das Fahrzeug nicht abgeholt (No-Show), wird der volle Mietpreis berechnet.

Artikel 6. Bezahlung

Die Zahlung des Mietpreises und aller anderen bereits bekannten Kosten erfolgt vor Beginn der Mietzeit und muss per PIN oder Bank bezahlt werden.

Die Zahlung anderer Beträge muss nach Erhalt der entsprechenden Rechnung erfolgen.

Artikel 7. Mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundene Kosten

Während der Mietzeit werden die mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten, z. B. Mautgebühren und die Kosten für Kraftstoff, Reinigung und Parken, vom Mieter getragen.

Artikel 8. Benutzung des Fahrzeugs

  1. Der Mieter muss das Fahrzeug sorgfältig behandeln und sicherstellen, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß genutzt wird.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im Originalzustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, alle von ihm oder in seinem Namen vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen rückgängig zu machen; der Mieter kann diesbezüglich keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Der Mieter ist verpflichtet, die Ladung des Fahrzeugs angemessen zu sichern.
  3. Alle Personen im Fahrzeug dürfen das Fahrzeug fahren, sofern sie die Erlaubnis des Mieters haben. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Person, die das Fahrzeug fährt, über einen gültigen B-Führerschein verfügt.
  4. Der Mieter muss sicherstellen, dass alle Fahrer über die erforderlichen Befugnisse und die körperliche und geistige Verfassung verfügen, um das Fahrzeug zu bedienen.
  5. Der Mieter darf das Fahrzeug nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters erneut vermieten.
  6. Der Mieter darf den Vermieter nicht an Dritte binden oder den Anschein erwecken, dies zu tun.
  7. Wenn das Auto aus der Kontrolle des Mieters gerät, muss er den Vermieter unverzüglich informieren.
  8. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Tramper oder Tiere in das Fahrzeug mitzunehmen, das Fahrzeug für Fahrstunden oder zur Durchführung von Wettbewerben, Geschwindigkeits-, Fahrkünsten- oder Zuverlässigkeitstests mit dem Fahrzeug zu nutzen.
  9. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht außerhalb der Grenzen der Länder der Europäischen Union mitnehmen, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Vermieter vereinbart wurde.
  10. Der Mieter muss alle Flüssigkeiten und den Reifendruck auf dem erforderlichen Niveau halten und das Fahrzeug gemäß dem Wartungsplan des Fahrzeugs und gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 2 zur Wartung bereitstellen.
  11. Der Mieter ist verpflichtet, das Auto sauber zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch 25, - € exkl. ÜBRIGENS.
  12. Der Mieter muss den für das Fahrzeug geeigneten Kraftstoff tanken.
  13. Im Falle einer Beschädigung oder eines Defekts am Fahrzeug darf der Mieter das Fahrzeug nicht benutzen, wenn dies zu einer Verschlimmerung des Schadens oder Defekts oder zu einer Verringerung der Verkehrssicherheit führen könnte.
  14. Dem Mieter/Fahrer ist es untersagt, ein Mobiltelefon (Smartphone) im Auto als Freisprecheinrichtung zu benutzen. Wenn sich herausstellt, dass der Mieter oder Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt ein Mobiltelefon (Smartphone) benutzt hat, ist der Mieter rechtlich und finanziell für alle Schäden am Fahrzeug, an Dritten und für mögliche Folgeschäden verantwortlich, und der Selbstbehalt verfällt.
  15. Im Falle eines Ereignisses, das zu Schäden führen kann, ist der Mieter verpflichtet:
    1. den Vermieter unverzüglich telefonisch zu informieren;
    2. den Anweisungen des Vermieters folgen;
    3. Alarmierung der Polizei vor Ort;
    4. dem Vermieter oder seinem Versicherer alle Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob sie angefordert oder unaufgefordert sind;
      innerhalb von 48 Stunden ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular beim Vermieter einzureichen;
    5. von der Anerkennung von Schuld in jeder Form abzusehen;
    6. das Fahrzeug nicht zurückzulassen, ohne es angemessen vor der Gefahr von Beschädigung oder Verlust zu schützen;
    7. dem Vermieter und den vom Vermieter beauftragten Personen die erforderliche Mitwirkung zu gewähren, um Schadensersatz von Dritten einzufordern oder sich gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen.
  16. Der Mieter ist verpflichtet, dem Fahrer, den Passagieren und anderen Nutzern des Fahrzeugs die Verpflichtungen und Verbote dieses Artikels aufzuerlegen und deren Einhaltung sicherzustellen.

Artikel 9. Haftung des Mieters für Schäden.

  1. Sofern in der bei der Abreise ausgestellten Schadensregistrierung nichts anderes angegeben ist, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Fahrzeug ohne sichtbare Mängel oder Beschädigungen erhalten hat.
  2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund eines Ereignisses während der Mietzeit oder anderweitig im Zusammenhang mit der Anmietung des Fahrzeugs entstanden sind, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen.
  3. Wenn im Mietvertrag ein Selbstbehalt vereinbart wurde, ist die Haftung des Mieters für Schäden pro Schadensfall auf die Höhe des Selbstbehalts begrenzt, es sei denn: • der Schaden ist während oder infolge von Handlungen oder Unterlassungen entstanden, die gegen Artikel 7 verstoßen; • der Schaden ist mit Zustimmung oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters entstanden; • das Fahrzeug wurde an Dritte vermietet, auch wenn der Vermieter dem zugestimmt hat also; • es handelt sich um Schäden, die auf Schäden zurückzuführen sind, die Dritten durch oder mit dem Fahrzeug zugefügt wurden, und die zivilrechtliche Haftung Eine Versicherung, die für das Kraftfahrzeug abgeschlossen wird, deckt keinen Verstoß gegen eine Bestimmung der Versicherungsbedingungen ab. Die Versicherungsbedingungen können vom Vermieter eingesehen werden und werden auf erste Anfrage des Mieters kostenlos zugesandt; • der Schaden wurde durch den Verlust des Fahrzeugs und der zum Fahrzeug gehörenden Autoschlüssel oder durch den Betrieb der Alarmanlage oder der zum Fahrzeug gehörenden Dokumente (wie Zulassungsbescheinigung und Grenzdokumente) verursacht; • nicht alle wurden an den Vermieter zurückgegeben; • der Schaden ist das Ergebnis der Erkenntnis der mit dem Transport verbundenen Gefahr. Lagern, Laden und Entladen gefährlicher, explosiver Stoffe, brennbare, oxidierende oder giftige Substanzen;
  4. Wenn aufgrund eines vom Vermieter geschlossenen Versicherungsvertrags oder nicht dem Vermieter oder einem Dritten eine Leistung gegen das Risiko eines Rumpfschadens oder gegen das Risiko einer gesetzlichen Haftung gewährt wird, hat dies keinen Einfluss auf die Haftung des Mieters.
  5. Im Gegensatz zum vereinbarten Selbstbehalt gilt ein hoher Selbstbehalt von • maximal 1500€ für den Mieter, der Verbraucher ist; • maximal 5000€ für den Mieter, der kein Verbraucher ist. Für Schäden, die als Folge von Schäden an einem Teil des Fahrzeugs, der sich mehr als 1,90 Meter über dem Boden befindet, oder an einem Teil der Ladung, der sich über dieser Höhe befindet, entstanden sind. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um eine Bestellung, eine Ladung oder ein Wohnmobil, gilt der oben genannte hohe Selbstbehalt auch für Schäden, die auf Schäden an oder verursacht an einem Teil des Fahrzeugs oder durch einen Teil der Ladung verursacht wurden, die sich in einer Höhe von weniger als 1,90 Metern über dem Boden in einem Abstand von 75 cm von der Oberseite des Fahrzeugs oder der darüber befindlichen Ladung befindet, sofern der Schaden als Folge einer Kollision mit diesem Teil des Fahrzeug oder Ladung.
  6. Ist der Schaden auf einen Schaden zurückzuführen, der am oder durch das Fahrzeug verursacht wurde, wird sein Ausmaß im Voraus anhand der Höhe der Entschädigung festgelegt, die der direkt geschädigten Partei gewährt wird, möglicherweise erhöht um andere Schäden, die der Vermieter erlitten hat.
  7. Der Schaden, der sich aus der Unmöglichkeit ergibt, das Fahrzeug während des Reparatur- oder Austauschzeitraums zu vermieten, wird im Voraus anhand der Anzahl der für die Reparatur oder den Austausch des Fahrzeugs erforderlichen Tage ermittelt, multipliziert mit dem Mietpreis pro Tag, der im Zusammenhang mit Einsparungen bei den variablen Kosten um 10% reduziert wird.
  8. Im Falle eines Schadens im Ausland werden die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs vom Vermieter getragen, es sei denn, es liegt ein in Absatz 3 dieses Artikels genannter Umstand vor.

Artikel 10. Reparaturen und Wartung

  1. Die Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten, die während der Mietzeit erforderlich werden, gehen zu Lasten des Vermieters, es sei denn, diese Kosten werden vom Mieter gemäß einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder des Gesetzes getragen.
  2. Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen in der Firma des Vermieters durchgeführt werden. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, müssen die Arbeiten von einer Werkstattfirma durchgeführt werden, die Teil des Händlernetzes des Importeurs der betreffenden Marke ist. Der Mieter muss dann im Voraus ein Angebot anfordern. Wenn sich die Kosten für Reparatur und Wartung auf 50, - € exkl. belaufen. Übersteigen Sie nicht die Mehrwertsteuer, die Arbeiten können ohne vorherige Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Die damit vom Mieter gezahlten Reparatur- und Wartungskosten werden vom Vermieter gegen Vorlage einer bestimmten Rechnung und eines ordnungsgemäßen Zahlungsnachweises erstattet. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter ausgetauschte Teile bei der Reparatur an den Vermieter zurückzugeben. Der Vermieter erstattet alle mit dem Transport dieser Teile verbundenen Kosten gegen Vorlage einer bestimmten Rechnung und eines Zahlungsnachweises. Wenn die Kosten für Reparatur und Austausch den Betrag von 100, - € exkl. Bei Überschreitung der Mehrwertsteuer muss der Mieter die Genehmigung des Vermieters einholen. Andernfalls werden diese Kosten vom Mieter getragen.

Artikel 11. Technische Defekte am Auto.

  1. Wenn das Weiterfahren des Fahrzeugs aufgrund eines Defekts am Fahrzeug, der bereits zu Beginn der Vermietung vorhanden war (im Bau), unmöglich ist, hat der Mieter Anspruch auf eine Ersatzbeförderung gemäß den für den Vermieter geltenden Vorschriften. Ist die Weiterfahrt aus einem anderen Grund nicht möglich, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Der Vermieter haftet nicht für andere Folgen der Unfähigkeit, weiterzufahren.
  2. Der Vermieter haftet niemals für die Folgen von Schäden an Waren, die mit dem Fahrzeug transportiert wurden, unabhängig davon, was passiert. Es wird erwartet, dass der Mieter diesbezüglich eine Versicherung abschließt, auch wenn der Mieter Verbraucher ist.

Artikel 12. Von der Regierung verhängte Sanktionen und Maßnahmen

Alle Sanktionen und Folgen von Maßnahmen, die von der Regierung im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit oder Nutzung des Fahrzeugs verhängt werden, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, sie beziehen sich auf einen Mangel, der bereits zu Beginn der Vermietung vorhanden war. Werden diese Sanktionen und Maßnahmen gegen den Vermieter verhängt, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter auf dessen erstes Verlangen zu entschädigen, wobei der Mieter zusätzlich die Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Inkasso schuldet, mindestens jedoch 25, - € exkl. ÜBRIGENS. Wenn der Vermieter den Behörden im Zusammenhang mit einem Verhalten oder Unterlassen des Mieters, wie z. B. einem Verkehrsverstoß, Informationen zur Verfügung stellen muss, ist der Mieter verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu erstatten, mindestens jedoch 10, - € exkl. ÜBRIGENS.

Artikel 13. Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Im Falle einer behördlichen, zivil- oder strafrechtlichen Pfändung des Fahrzeugs bleibt der Mieter verpflichtet, den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, einschließlich der Zahlung des Mietpreises, nachzukommen, bis das Fahrzeug wieder pfändungsfrei im Besitz des Vermieters ist. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter alle durch die Pfändung entstehenden Kosten zu ersetzen.

Artikel 14. Kündigung des Mietverhältnisses

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Mahnung oder gerichtliches Eingreifen zu kündigen und das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, unbeschadet seines Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen, wenn sich herausstellt, dass der Mieter während der Mietzeit eine oder mehrere der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt, stirbt, wird er unter Vormundschaft gestellt, er beantragt Zahlungseinstellung, befindet er sich im Konkurszustand, wird die Bank angemeldet brechen, in Bezug auf ihn, das Umschuldungsgesetz Natürliche Personen für zutreffend erklärt werden, wenn er seinen Wohn- oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt, das Fahrzeug beschlagnahmt wird oder wenn der Vermieter während der Mietzeit Umstände zu haben scheint, dass der Vermieter, wenn er davon gewusst hätte, den Mietvertrag nicht abgeschlossen hätte. Der Mieter wird mit dem Vermieter uneingeschränkt zusammenarbeiten, um das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen.

Artikel 15. Die Haftung des Mieters für das Verhalten oder die Fahrlässigkeit anderer

Der Mieter haftet für das Verhalten und das Versäumnis des Fahrers, der Passagiere und anderer Nutzer des Fahrzeugs, auch wenn sie nicht die Zustimmung des Mieters hatten.

Artikel 16. Mediation und Streitbeilegung

Eine eingeleitete Mediation schließt eine Berufung auf Streitbeilegung durch das ordentliche Gericht nicht aus. Wenn der Mieter den Fall jedoch dem Streitbeilegungsausschuss für Mietwagen vorgelegt hat, haben die Parteien nur die Möglichkeit, die Entscheidung des Streitbeilegungsausschusses dem ordentlichen Gericht zur geringfügigen Überprüfung vorzulegen.

Artikel 17. Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters und des Fahrers

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes zu einer persönlichen Registrierung verarbeitet. Auf der Grundlage dieser Verarbeitung kann der Vermieter den Vertrag ausführen, dem Mieter oder Direktor einen optimalen Service und aktuelle Produktinformationen bieten und dem Mieter oder Direktor personalisierte Angebote unterbreiten. Der Mieter oder Geschäftsführer kann der Verarbeitung seiner Daten für Direktwerbung an den Vermieter widersprechen, was berücksichtigt wird.

Artikel 18. Anwendbares Recht

Der Mietvertrag unterliegt jederzeit niederländischem Recht. Wenn der Fall einem anderen Gericht als dem Bezirksgericht vorgelegt wird, ist nur das am Geschäftssitz des Vermieters zuständige Gericht zuständig, es sei denn, der Mieter erklärt innerhalb eines Monats, nachdem sich der Vermieter schriftlich auf diesen Artikel berufen hat, schriftlich, dass er eine Lösung durch das gesetzlich zuständige Gericht vorziehen würde.

Artikel 19. Parkstrafen und Verkehrsdelikte

Während der Mietzeit haften Sie für alle Verkehrsdelikte und die daraus resultierenden (Verwaltungs-) Kosten. Sie erhalten von uns eine separate Rechnung für die anfallenden Verwaltungskosten, dies ist keine Rechnung für die verhängte Strafe! Danach erhalten Sie eine separate Entscheidung der jeweiligen Institution (en), der Gemeinde oder des C.J.I.B. Wir sind gezwungen, Ihnen diese Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, um die Kosten für die Suche, Registrierung und Bereitstellung aller Informationen zu decken.

Artikel 20. Reservierung über das Internet

Eine Internetreservierung ist nicht direkt bindend. Der Vermieter muss prüfen, ob der gewünschte Mietwagen verfügbar ist. Der Vermieter sendet daraufhin innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierung eine für den Mieter verbindliche Bestätigung oder Stornierung an den Mieter. Der Vermieter behält sich außerdem das Recht vor, den Mietwagen zu keinem Zeitpunkt auszustellen.

Version Mai 2020